F&A

Dies ist ein neuer Service der HRSON. An dieser Stelle veröffentlichen wir Antworten auf handballspezifische Fragen, die für alle interessant sind oder sein können und die immer wieder an uns gestellt werden!


Wer solch eine Frage hat, schicke sie an den dieser Homepage. Wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist, werden wir versuchen, eine Antwort zu finden und diese dann hier veröffentlichen!

 
Problemstellung  Antwort 
Löschen von Pässen in der HVN-Datenbank Es besteht ja grundsätzlich die Möglichkeit, für nicht mehr aktive Mitglieder die Passdaten in der Datenbank des HVN löschen zu lassen. Dazu bitte die folgende Information auf Basis eines Schreibens des Geschäftsführers des HVN vom 22.12.2009 an einen Verein der Region beachten:

Die Daten werden nicht gelöscht, sondern wandern in ein Archiv. Das Archiv ist eine Sperrdatei, die für Dritte nicht einsehbar ist. Aufgrund der RO DHB § 5 ist eine Aufbewahrungsfrist einzuhalten. In diesem Paragraphen ist eine Verjährungsfrist von 3 Jahren für den § 12 "Fälschen eines Spielausweises oder Spielberichts, Missbrauch eines gültigen Spielausweises" und für den § 13 "Erschleichen einer Spielberechtigung" genannt. Die Daten werden somit erst nach einer Wartezeit von drei Jahren endgültig aus dem System gelöscht.

Das Bundesdatenschutz sichert diese Vorgehensweise ab. In § 35 Absatz 3 Nr. 1 heisst es in der aktuellen Fassung, das an Stelle einer Löschung eine Sperrung tritt, soweit einer Löschung gesetzliche, satzungsgemäße oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehn.
   
   
   
Zum Punktspiel sind die angesetzten Schiedsrichter nicht erschienen. Wie ist die Lage, wenn kein anderer Schiedsrichter greifbar ist, der die Weiterbildung in 2010 besucht hat und somit berechtigt wäre, Spiele in der Saison zu leiten? Darf dann trotzdem ein Schiedsrichter eingesetzt werden, der keine gültige Lizenz hat? Diese Frage beantworten die SPO und die Durchführungs-bestimmungen. In Punkt C.10 steht:
Bei Ausbleiben der angesetzten Schiedsrichter müssen sich die Mannschaften auf einen anwesenden neutralen Schiedsrichter einigen (SPO §§ 77 und 77/I). Ist kein neutraler Schiedsrichter anwesend, so können sich die Mannschaften der Regionsoberliga und Regionsliga Männer/Frauen auf einen Schiedsrichter (Sportler) einigen. In allen anderen Klassen müssen sich die Mannschaften auf einen Schiedsrichter (Sportler) einigen. Bei Jugendspielen findet außerdem SPO § 21 Zif 2 Anwendung. Die Einigung auf einen Schiedsrichter ist in jedem Falle vor Beginn des Spieles auf dem Spielformular schriftlich zu bestätigen.

Hierbei ist es unerheblich, ob der Sportler eine Schiedsrichter-Grundausbildung oder -Weiterbildung besucht hat oder nicht.