Die Ausbildung zum Schiedsrichter

In der HRSON gibt es aktuell zwei Möglichkeiten zur Schiedsrichterausbildung.

  1. Die Grundausbildung für alle die in der laufenden Saison das 15. Lebensjahr erreichen (Stichtag ist der 30.06.)
  2. der Junior-Schiedsrichterlehrgang mit Beginn des 12. Lebensjahres (Stichtag 31.08.) und bis maximal zur Vollendung des 16. Lebensjahres bis Ende der Saison (Stichtag 01.07.)

Der Grundausbildungslehrgang dauert zwei volle Tage, beinhaltet eine Hausaufgabe im Vorfeld und wird mit einer schriftlichen Prüfung und praktischen Pfeifprobe abgeschlossen. Danach sind die Teilnehmenden berechtigt Spiele bis zur Regionsliga in der Handballregion zu leiten.

Der Juniorlehrgang dauert ebenfalls zwei Tage, allerdings mit weniger Unterrichtseinheiten. Auch hier gibt es am letzten Tag eine praktische Pfeifprobe. Nach erfolgreicher Teilnahme pfeifen Teilnehmende die E- und D-Jugendspiele des eigenen Vereins und sollen dabei von Vereinsmentoren begleitet werden. Die Juniorausbildung fördert bereits in jungem Alter das ehrenamtliche Engagement und senkt die Quote der Aussteiger nach der Grundausbildung durch die gemachten Erfahrungen.