HVN passt Testkonzept an und beschließt Bußgeld
16.09.2021
Der HVN hat pünktlich zum Beginn des Spielbetriebs noch einmal sein Testkonzept angepasst. Außerdem verabschiedete er in diesem Zusammenhang eine Geldbuße: Verstöße gegen das Testkonzept werden demnach mit einer Strafe von mindestens 50 Euro geahndet.
Viele nützliche Infos und Dokumente dazu bietet die Rubrik "Return to court" auf der HVV-Website.
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