HVN passt Testkonzept an und beschließt Bußgeld

16.09.2021

Der HVN hat pünktlich zum Beginn des Spielbetriebs noch einmal sein Testkonzept angepasst. Außerdem verabschiedete er in diesem Zusammenhang eine Geldbuße: Verstöße gegen das Testkonzept werden demnach mit einer Strafe von mindestens 50 Euro geahndet.

Viele nützliche Infos und Dokumente dazu bietet die Rubrik "Return to court" auf der HVV-Website.