2G statt 3G an einigen HRSON-Standorten: Gastmannschaften müssen sich über örtliche Regelungen beim Heimverein informieren

18.11.2021

In einigen Städten und Landkreisen, die zur HRSON gehören, ist für die öffentlichen Einrichtungen und Sporthallen inzwischen die 2G-Regelung verfügt worden. Für jedes Spiel auf Regionsebene gelten also die örtlichen Regelungen des Heimvereins. Dieser ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Punktspiels verantwortlich. Der Gastverein muss sich im Vorfeld über die gültigen Bestimmungen informieren.

 

Grundsätzliche Spielverlegungen hält der HRSON-Spielausschuss nicht für sinnvoll, da sich die Corona-Lage vermutlich erst im Frühjahr entspannen wird.