Lehrgang zur Reaktivierung von Schiedsrichter-Lizenzen

27.01.2020

Alle ehemaligen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter können ihre Lizenz am 16. Mai in Wolfsburg reaktivieren. Voraussetzung ist, dass deren Lizenz bis mindestens 31.08.2011 gültig war. Sollte die Lizenz im letzten Jahr (zum 31.08.2019) ausgelaufen sein, genügt ein Besuch bei einem Basiskaderlehrgang.

Ausnahme sind jene Schiedsrichter, die ihre Grundausbildung 2018 absolviert, aber im letzten Jahr keinen Nachwuchskaderlehrgang besucht haben. In diesem Fall muss ein Nachwuchskaderlehrgang zur Reaktivierung besucht werden.

Der Wiedereinsteigerlehrgang läuft, wie auch im letzten Jahr, in Kombination mit der Regeltechnischen Unterweisung für C-Traineranwärter. Besucher dieses Lehrgangs benötigen keine vollständige Grundausbildung, um den Schiedsrichternachweis für die C-Lizenz zu erbringen. Der Lehrgang heißt im Seminarkalender "Regeltechnische Unterweisung für C-Traineranwärter".

Fragen beantwortet der Referent für Schiedsrichterausbildung, Philip Pausch, unter 0175-4308486 oder bildung.schiedsrichter@hrson.de